Was mich zur Errichtung der Stiftung bewegt hat
Sehr genau erinnere ich mich an einen Tag 1995, als zwei Vorstandsmitglieder einer Stiftung beim Taubblindendienst (Tbd.e.v.) zu Besuch waren. Sie wollten klären, in welcher Weise die Stiftung unsere Arbeit unterstützen könnte. Mehrere Stunden waren wir intensiv im Gespräch.
„Sagen Sie mal, was tun Sie eigentlich dafür, dass Gelder aus Vermächtnissen in Ihre Arbeit fließen? Es wird mehr und mehr so werden, dass soziale und diakonische Arbeiten aus solchen Mitteln finanziert werden müssen. Gelder aus der Öffentlichen Hand wird es immer weniger geben. Fördertöpfe werden leer sein. Wie soll es dann weitergehen?"
1995 – Diese Gedanken hatte ich bis dahin nicht gedacht. Was tun Sie dafür? Losgelassen hatte mich persönlich dieses Thema nicht mehr.
Die beiden Herren aus dem Stiftungsvorstand hatten 1995 schon die Sicht dafür, was heute weitgehend Realität ist. Es gibt immer weniger Fördermittel, dennoch muss die Arbeit unverändert finanziert werden.
Aus eigener Erfahrung möchte ich mit Fragen zum Nachdenken, Prüfen und Entscheiden anregen:
- Welche Verantwortung ist mir mit dem gegeben, was ich in meinem Leben erarbeiten und schaffen konnte?
- Welche Verantwortung ist mir als Christ mit dem gegeben, was ich in meinem Leben erarbeiten und schaffen konnte?
- Wie viel Gutes will und kann ich mit dem tun, was ich als Nachlass hinterlasse?
- Warum soll mein Nachlass dem Zufall überlassen bleiben?
- Welches Vermächtnis will ich festlegen?
- Wer soll Erbe sein?
- Warum will ich mein Leben beenden, ohne es mit einem Testament geordnet zu haben?
Im Grundgesetz ist festgelegt: „Eigentum verpflichtet." In der Weiterführung dieser Auslegung kann und muss auch gedacht werden: Gesundheit und Kraft, Gaben und Fähigkeiten, Lebenszeit und Lebensertrag verpflichten. Wir verwalten letztlich immer nur empfangene, anvertraute Güter.
Ruth Zacharias 2021
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